Verschattung

Eine ausreichende Verschattung von Fensterflächen an Gebäuden trägt wesentlich dazu bei, dass die Anforderungen an den sommerlichen Wärmeschutz  von Gebäuden [§14 GEG] eingehalten werden können.

Laut GEG §14 (1) ist „ein Gebäude so zu errichten, dass der Sonneneintrag durch einen ausreichenden baulichen sommerlichen Wärmeschutz nach den anerkannten Regeln der Technik begrenzt wird. Bei der Ermittlung eines ausreichenden sommerlichen Wärmeschutzes bleiben die öffentlich-rechtlichen Vorschriften über die erforderliche Tageslichtversorgung unberührt.“

Der Verschattung von Fensterflächen kommt dadurch eine hohe Bedeutung für den sommerlichen Wärmeschutz zu. Die Anforderungen sind im GEG geregelt.

Die Lage des Gebäudes (Sommerklimaregion nach DIN 4108-2:2013-02, Abschnitt 8.1), die Ausrichtung der Verglasungen und der Fensterflächenanteil bestimmen über den Sonneneintragskennwert und damit über die notwendigen Verschattungsmaßnahmen.
Notwendige Verschattungen können z.B. durch Rollläden, Jalousien oder Markisen hergestellt werden. Außenliegende Verschattungseinrichtungen sind wirksamer als innenliegende.

Weitere Informationen

© Thomas Popinger

Sommerlicher Wärmeschutz

Im Sommer kommt es im Gegensatz zu leichten Bauweisen bei KS* Wänden vergleichsweise selten zu Übertemperaturen und durch die geringe Kühllast des Gebäudes zu Einsparungen.

Gebäudeenergiegesetz (GEG)

Mit dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) werden die europäischen Vorgaben zur Gesamtenergie-effizienz von Gebäuden umgesetzt und die Regelung des Niedrigst-energiegebäudes in das vereinheitlichte Energieeinsparrecht integriert. 

zum Download

© Thomas Popinger

Produktfinder

Finden Sie den Stein für sich.

Hier zum Produktfinder