Nicht tragende KS-Außenwände können entsprechend den an sie gestellten Anforderungen einschalig oder mehrschalig, verputzt oder unverputzt, mit zusätzlicher Wärmedämmung, mit vorgehängter Fassade u.a. ausgeführt werden.

Vereinfachter Nachweis von Ausfachungsflächen nach DIN EN 1996-3/NA

Bei vorwiegend windbelasteten, nicht tragenden Außenwänden ist nach DIN EN 1996-3/NA Anhang C kein gesonderter Nachweis erforderlich, wenn die Wände an den angrenzenden Bauteilen vierseitig gehalten sind (z.B. durch Verzahnung, Versatz oder Anker) und die Größe der Ausfachungsflächen Aw = h∙l nach folgender Tafel eingehalten ist, wobei h die Höhe und l die Länge der Ausfachungsfläche bezeichnet.

Höhe und Länge sind lichte Maße des Ausfachungsmauerwerks zwischen den angrenzenden tragenden Bauteilen wie z.B. Stützen, Riegel usw. Die angegebenen Höhen über Gelände beziehen sich auf die Oberkante der jeweiligen Ausfachungsfläche.

Zulässige Größtwerte der Ausfachungsfläche von nicht tragenden Außenwänden nach DIN EN 1996-3/NA

1) Bei Seitenverhältnissen 0,5 < h/l < 2,0 dürfen die größten zulässigen Werte der Ausfachungsfläche geradlinig interpoliert werden
2) Für andere Wanddicken dürfen die Zwichenwerte interpoliert werden
3) In Windlastzone 4 nur im Binnenland zulässig

Eine Stoßfugenvermörtelung ist entsprechend DIN EN 1996-3/ NA auch bei zweiachsigem Lastabtrag nicht zwingend erforderlich, wenn das Überbindemaß lol ≥ 0,4 ∙ hu ist.

Erhöhte Werte der Ausfachungsfläche für Mauerwerk mit Dünnbettmörtel

In verschiedenen Forschungsvorhaben an der Technischen Universität Darmstadt wurde ein vereinfachtes Nachweisverfahren zur Bestimmung der im Grenzzustand der Tragfähigkeit aufnehmbaren Beanspruchungen für nicht tragende Wände entwickelt, welches gleichzeitig auch die Angabe zulässiger Ausfachungsflächen in Abhängigkeit einer Einheitswindbelastung erlaubt.
Das Berechnungsmodell benötigt als Eingangsgrößen zur Bestimmung der aufnehmbaren Beanspruchung von Ausfachungswänden lediglich die Biegezugfestigkeiten des Mauerwerks senkrecht und parallel zur Lagerfuge. Die Verwendung der Biegezugfestigkeit parallel zur Lagerfuge kann durch eine Reihe von Einflussgrößen – z.B. das Überbindemaß, die Steingröße und die Art der Stoßfugenausbildung – integral erfasst werden. Die Biegezugfestigkeit ftk1 senkrecht zur Lagerfuge wird üblicherweise vernachlässigt, darf aber nach DIN EN 1996-1-1/NA bei Mauerwerk aus KS XL, KS XL-E und KS XL-N mit Dünnbettmörtel, welches nur durch zeitweise einwirkende Lasten rechtwinklig zur Oberfläche beansprucht wird, mit ftk1 = 0,2 N/mm2 angenommen werden. Die zulässige Ausfachungsfläche ergibt sich mit Hilfe des Tragfähigkeitskoeffizienten Yw (Bezogene Traglast in Abhängigkeit von: Lagerungsbedingungen, h/l, µt). Nach dieser Nachweismethodik ergibt sich für die zulässige Ausfachungsfläche zu:


Formel Ausfachungsfläche

Erläuterung Ausfachungsfläche


Erhöhte Größtwerte der Ausfachungsflächen nicht tragender Außenwänden mit Dünnbettmörtel

Erhöhte Größtwerte der Ausfachungsflächen von nicht tragenden Außenwänden mit Dünnbettmörtel
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1) Bei Überbindemaßen 0,2 ≥ lol /hu < 0,4 sind die zulässigen Größtwerte der Ausfachungsflächen um 50 % abzumindern.
2) In anderen Windzonen ist der Tabellenwert mit dem Faktor kwd zu multiplizieren.
3) Zwischenwerte dürfen geradlinig interpoliert werden.
Für die Windzone WZ 1 und Gebäudehöhen h ≤ 10 m können die Ausfachungsflächen mit dem Faktor 4/3 erhöht werden. (vergl. nächste Tafel)

Erhöhte Größtwerte der Ausfachungsflächen von nicht tragenden Außenwänden mit Dünnbettmörtel


Ausfachungsflächen in Windzonen

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1) Zur Küste zählt ein 5 km langer Streifen, der entlang der Küste verläuft und landeinwärts gerichtet ist
2) Auf den Inseln der Nordsee ist der Böengeschwindigkeitsdruck für Bauwerke über 10 m in Abhängigkeit der Höhe zu ermitteln (siehe DIN EN 1991-1-4/NA [9]).

Faktor kwd für die Umrechnung der Windlast in andere Windlastzonen nach DIN EN 1991-1-4/NA

Für die Anwendung in anderen Windzonen (z.B. WZ 2 mit h > 10 m, WZ 3 und WZ 4) müssen die angegebenen Ausfachungsflächen mit dem entsprechenden Faktor kwd multipliziert werden.

zul AW = AW0 ∙ kw        

AW0   Ausfachungsfläche für WZ 1 bis h = 18 m und WZ 2 (Binnenland) bis h = 10 m nach vorstehender Tafel

kwd    Faktor zur Umrechnung der zulässigen Ausfachungsflächen in andere Windzonen der Tafel links.


Anschlüsse an angrenzende Bauteile

Nicht tragende Außenwände müssen in den sich aus den vorstehenden Tafeln ergebenden Abständen horizontal gehalten werden. Werden die Größtwerte der Ausfachungsflächen überschritten, kann eine Zwischenhalterung durch andere Maßnahmen erreicht werden, z.B. mit Hilfe von Stahlprofilen in C- oder I-Form. Werden die Wände nicht bis unter die Decke oder den Unterzug gemauert, sind für eine vierseitige Halterung am Wandkopf entsprechende Riegel, z.B. aus Stahl oder Stahlbeton bzw. ausbetonierte KS -U-Schalen, erforderlich oder es ist eine dreiseitige Halterung mit freiem oberen Rand anzunehmen.

Für den Anschluss der Wand kann auf einen statischen Nachweis an angrenzende Bauteile verzichtet werden, wenn diese Verbindungen offensichtlich unter Einhaltung der üblichen Sicherheiten ausreichen. Bei den Wandanschlüssen ist zu beachten, dass infolge der Verformungen keine Zwängungsspannungen auftreten können. Einflüsse, die aus den Formänderungen angrenzender Bauteile resultieren, z.B. durch Längenänderungen oder nachträgliches Durchbiegen weitgespannter Tragkonstruktionen sowie Formänderungen der Wände selbst infolge von Witterungs- und Temperatureinflüssen, sind bei der Wahl der Anschlüsse zu berücksichtigen.


Beispiel für einen gelenkigen Anschluss

KS-Sichtmauerwerk an Holzkonstruktion

Der obere Anschluss an die tragenden Bauteile sollte sinngemäß wie der seitliche Anschluss gleitend ausgeführt werden. Entsprechend Art und Spannweite der tragenden Konstruktion erfolgt im Bereich des oberen Wandanschlusses ein Toleranzausgleich, im Allgemeinen von ca. 2 cm. Der Hohlraum ist mit Mineralwolle auszufüllen und gegen Schlagregenbeanspruchung abzudichten.
Am unteren Anschluss werden die Horizontalkräfte aus Windlasten durch Reibung auf die tragende Konstruktion abgeleitet. Dies ist bei der Auswahl von Feuchtesperrschichten z.B. von Dachpappe oder Folie zu berücksichtigen.
Bei zweischaligen Wänden wird die Wandschale verankert, die für die Bestimmung der Größe der Ausfachungsfläche herangezogen wird, im Normalfall die Innenschale. Die Außenschale wird entsprechend DIN EN 1996-1-1/NA mit Drahtankern aus nicht rostendem Stahl an die Innenschale angeschlossen.
Bei nicht flächiger Verankerung der Außenschale (linienförmige oder geschossweise Verankerung) ist die Standsicherheit entsprechend nachzuweisen.


Weitere Informationen

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KS* Planungshandbuch

Weitere Informationen finden Sie im in Kapitel 4 (S. 100ff.) im PKA.



 

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Verputzen

Putz ist ein an Wänden und Decken aufgetragener Belag aus Putzmörtel oder Beschichtungen. Putzmörtel ist ein Gemisch aus Bindemittel, Zuschlag, ggf. Zusätzen und Wasser.

Sichtmauerwerk

Sowohl für Außenwände als auch für Innenwände bietet das KS-Sichtmauerwerk mit seiner glatten oder strukturierten Oberfläche eine Fülle von gestalterischen Möglichkeiten.