Kreislaufwirtschaft

Ziel der Kreislaufwirtschaft ist die Schonung der natürlichen Ressourcen und die Sicherung der umweltverträglichen Beseitigung von Abfällen. Abfälle sind in erster Linie zu vermeiden, insbesondere durch die Verminderung ihrer Menge und Schädlichkeit bzw. stofflich zu verwerten oder zur Gewinnung von Energie zu nutzen.

Das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz trat im Oktober 1996 in Kraft und trägt seit dem 1. Juni 2012 nur noch den Titel Kreislaufwirtschaftsgesetz.

Die Wiederverwertung von zerkleinertem Kalksandsteinmauerwerk einschließlich Putz und Mörtel als Zuschlag zum Sand ist für eine erneute Produktion von Kalksandsteinen möglich. Entsprechende Untersuchungen der Forschungsvereinigung Kalk-Sand bestätigen dieses Recycling.

© Kai Nielsen

Kreislaufwirtschaft mit KS*

Weiterverwertung allein genügt nicht, um nachhaltiger zu wirtschaften und dem Klimawandel sowie der Abfallbelastung entgegenzuwirken. Im Rahmen der Nachhaltigkeitsstrategie ist die Wiederverwertung eingesetzter Ressourcen daher ein zentraler Baustein für mehr Effizienz und Konsistenz im Bauwesen.

© Thomas Popinger

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