Energieausweis

kann gemäß Energieeinsparverordnung (EnEV) auf der Grundlage des berechneten Energiebedarfs (Energiebedarfsausweis ) oder auf der Grundlage des erfassten Energieverbrauchs (Energieverbrauchsausweis) ausgestellt werden.

Für zu errichtende Gebäude is nur ein bedarfsbasierte Energieausweis zulässig.

Für Bestandsgebäude besteht die Wahl zwischen bedarfs- und verbrauchsbasiertem Energieausweis.


© BV KSI

Muster Energiebedarfsauweis

© BV KSI

Muster Energieverbrauchsausweis


Energiebedarfsausweis

Die Ausstellung eines Energiebedarfsausweises wird für Neubauten im Rahmen des Nachweises nach GEG verlangt. Dieser ist Käufern oder Mietern eines Gebäudes auf Anforderung zur Einsichtnahme vorzulegen. In diesem Ausweis werden die wesentlichen Rechenergebnisse des Nachweises nach EnEV ausgewiesen, so z.B. der berechnete Heizenergiebedarf.

Für die Berechnung des Energiebedarfs werden normierte Randbedingungen (z.B. Außenklima, Innenraumtemperatur, Warmwasserbedarf etc.) zu Grunde gelegt. Damit wird eine reale Vergleichbarkeit der tatsächlichen Energieeffizienz des Gebäudes geschaffen. Auf Grund der Annahme der normativen Randbedingungen können sich zwischen den berechneten Energiebedarfskennzahlen und dem in Realität auftretenden Verbrauch Abweichungen ergeben.

Die energetischen Kennwerte eines Gebäudes werden im Energiebedarfsausweis übersichtlich dargestellt. Mit KS-Konstruktionen lassen sich die Vorgaben leicht erfüllen.

Die KS-Industrie bietet für die Berechnung einer Energiebilanz und Erstellung eines Energiebedarfsausweises für Wohngebäude ein Rechenprogramm auf Basis von Microsoft Excel an. Die Dateien stehen im KS-Downloadcenter (Bereich Wärmeschutz) zum Download bereit. Im Zuge der Erstellung eines Energiebedarfsausweises sind u. a. auch Wärmebrücken zu berücksichtigen. Weitere Informationen: Wärmebrücken


© Thomas Popinger

Produktfinder

Finden Sie den Stein für sich.

Hier zum Produktfinder