Marktführerschaft von Kalksandstein im mehrgeschossigen Wohnungsbau ausgebaut
Kalksandstein war im Jahr 2018 der am häufigsten eingesetzte Baustoff im mehrgeschossigen Wohnungsbau. Das belegen aktuelle Zahlen des Statistischen Bundesamts. Insgesamt kommt der Baustoff auf einen Anteil von über 34 Prozent bei der Anzahl Wohngebäude mit mehr als drei Wohneinheiten. Im Vergleich dazu lag der Anteil im Jahr 2017 noch bei rund 33 Prozent. Beim Rauminhalt wächst der Kalksandstein-Anteil sogar auf über 38 Prozent (37 Prozent in 2017).
"Doch ohne die breite und nachhaltige Unterstützung aus der Politik geht es nicht", sagt Meißner. "Die Baulandkommission hat in diese Richtung ein erstes positives Zeichen gesetzt. Sie empfiehlt Bund, Ländern und Kommunen eigene Liegenschaften vergünstigt für die Schaffung bezahlbaren Wohnraums zur Verfügung zu stellen.“ Weiterhin werde die Einführung von Freibeträgen bei der Grunderwerbssteuer, insbesondere beim erstmaligen Erwerb von Wohneigentum, empfohlen. Ein weiterer Schritt in die richtige Richtung ist das nun endlich auch vom Bundesrat beschlossene Gesetz zur steuerlichen Förderung für den Mietwohnungsneubau (Sonder-Afa). Danach ist es möglich, für die Anschaffung oder die Herstellung neuer Wohnungen im Jahr der Anschaffung/Herstellung und in den 3 folgenden Jahren Sonderabschreibungen von bis zu 5 Prozent pro Jahr der Bemessungsgrundlage – neben der regulären linearen Afa von 2 Prozent jährlich – in Anspruch zu nehmen. Bemessungsgrundlage für die Sonder-Afa sind die Anschaffungs- oder Herstellungskosten der Wohnung, jedoch max. 2.000 Euro je Quadratmeter Wohnungsfläche.
„Das alles sind zunächst einmal bessere Voraussetzungen für den weiteren Ausbau des bezahlbaren Wohnungsbaus“, resümiert Meißner. „Allerdings müssen die knappen Kapazitäten und langen Wartezeiten bei den ausführenden Gewerken und darüber hinaus auch der Fachkräftemangel nachhaltig gelöst werden. Schon jetzt ist es kaum mehr möglich, das von der Bundesregierung ausgegebene Ziel von 1,5 Millionen neuen Wohnungen bis zum Ende der Legislaturperiode zu erreichen.“