Innendämmung sollte im Neubau nur dann eingebaut werden, wenn es keine andere Möglichkeit gibt, z.B. bei Versammlungsräumen (kurzzeitige Aufheizung und Nutzung), denkmalgeschützten Fassaden, im Kellerbereich (einzeln beheizte Räume wie Hobby-, Spiel- und Bastelräume).
Dampfbremsen und Dampfsperren
wirkt sich auf die Wärmedämmung einer Außenwand positiv aus. Ihre Wirkung sollte in jedem Einzelfall untersucht und nachgewiesen werden.