Wanddicken

Wanddicken

Die Mindestwanddicke tragender Innenwände und der Tragschalen zweischaliger Außenwände beträgt 11,5 cm, bei einschaligen Außenwänden 17,5 cm. Die Berechnungsverfahren sind so ausgelegt, dass auch Wanddicken von 15 und 20 cm nachgewiesen werden können.

Vom Oktametermaß abweichende Wanddicken (z.B. 15 und 20 cm dicke Wände) können nach dem vereinfachten Verfahren mit der nächstkleineren Wanddicke, also als 11,5 bzw. 17,5 cm Wand, nachgewiesen werden. Der Nachweis nach dem genaueren Verfahren ist natürlich wirtschaftlicher. Weitere Hinweise zum Nachweis von vom Oktameter-Maß abweichenden Wanddicken finden sich im Mauerwerk-Kalender 1999.

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