Sommerlicher Wärmeschutz / Hitzeschutz
Bauphysik
Der Nachweis des sommerlichen Wärmeschutzes soll sicherstellen, dass im Sommer in Gebäuden auch ohne Kühlmaßnahmen keine unzumutbar hohen Temperaturen auftreten. Sinnvollerweise sollten zunächst alle baulichen und planerischen Möglichkeiten ausgeschöpft werden, selbst wenn eine Kühlanlage installiert wird.
Die Energieeinsparverordnung (EnEV) fordert in § 3, Abs. 4 den Nachweis des sommerlichen Wärmeschutzes, falls der Fensterflächenanteil 30% übersteigt. Auch bei Unterschreiten dieser Grenze sind jedoch die Anforderungen des Mindestwärmeschutzes nach DIN 4108-2 zu beachten. Es ist zu prüfen, ob einzelne Räume trotz Einhaltung der 30% Regelung Maßnahmen des sommerlichen Wärmeschutzes benötigen.
Der Nachweis nach DIN 4108-2 muss für sogenannte "kritische Räume", die besonders stark der Sonneneinstrahlung ausgesetzt sind, geführt werden. Kritisch wirken sich z.B. große süd- oder westorientierte Fensterflächen, geringe Wärmespeicherfähigkeit der Bauteile und mangelnde Möglichkeit der Nachtlüftung aus. Eckräume mit mehreren Fassaden sind besonders problematisch.
Ein Nachweisprogramm zum sommerlichen Wärmeschutz findet sich im KS-Downloadcenter.

Bestimmung des Sonneneintragskennwertes
Für den bezüglich sommerlicher Überhitzung zu untersuchenden Raum oder die Raumgruppe ist der Sonneneintragskennwert S über nachstehende Gleichung zu ermitteln.
S =

| mit | |
 |  |
| AW [m2] | Fensterfläche, lichte Rohbaumaße |
 |  |
| AG [m2] | Grundfläche des Raumes oder Raumbereiches, lichte Raummaße |
 |  |
| gtotal [-] | Gesamtenergiedurchlassgrad der Verglasung, einschließlich Sonnenschutz |
Der Gesamtenergiedurchlassgrad der Verglasung gtotal, einschließlich Sonnenschutz, kann vereinfacht nach folgender Gleichung berechnet werden. Genauere Verfahren sind in DIN V 4108-6 angegeben.
| gtotal = g · FC |
 |  |
| mit | |
 |  |
| g [-] | Gesamtenergiedurchlassgrad der Verglasung nach DIN EN 410 |
 |  |
| FC [-] | Abminderungsfaktor für Sonnenschutzvorrichtungen entsprechend nachfolgender Tafel bzw. nach Prüfzeugnis |
| Zeile | Beschaffenheit der Sonnenschutzvorrichtung | Abminderungsfaktor Fc |
| 1 | Ohne Sonnenschutzvorrichtunga) | 1,0 |
| 2 | Innen liegend und zwischen den Scheiben liegend b) | |
| 2.1 | - weiß oder reflektierende Oberfläche mit geringer Transparenz c) | 0,75 |
| 2.2 | - helle Farben und geringe Transparenz c)
| 0,80 |
| 2.3 | - dunkle Farben und höhere Transparenz c)
| 0,90 |
| 3 | Außen liegend
| |
| 3.1 | - drehbare Lamellen, hinterlüftet | 0,25 |
| 3.2 | - Jalousien und Stoffe geringer Transparenz c), hinterlüftet | 0,25 |
| 3.3 | - Jalousien, allgemein | 0,40 |
| 3.4 | - Rollläden, Fensterläden
| 0,30 |
| 3.5 | - Vordächer, Loggien, freistehende Lamellen d)
| 0,50 |
| 3.6 | - Markisen d), oben und seitlich ventiliert | 0,40 |
| 3.7 | - Markisen d), allgemein d) | 0,50 |
a) Die Sonnenschutzvorrichtung muss fest installiert sein. Übliche dekorative Vorhänge gelten nicht als Sonnenschutzvorrichtung.
b) Für innen und zwischen den Scheiben liegende Sonnenschutzvorrichtungen ist eine genaue
Ermittlung zu empfehlen, da sich erheblich günstigere Werte ergeben können.
c) Eine Transparenz der Sonnenschutzvorrichtungen unter 15 % gilt als gering.
d) Dabei muss näherungsweise sichergestellt sein, dass keine direkte Besonnung des Fensters
erfolgt. Dies ist der Fall, wenn
- bei Südorientierung der Abdeckwinkel
> 50° ist;
- bei Ost-West-Orientierung der Abdeckwinkel entweder
> 85° oder
> 115° ist,
Zu den jeweiligen Orientierungen gehören Winkelbereiche von ± 22,5°. Bei Zwischenorientierungen
ist der Abdeckwinkel
> 80° erforderlich.

Anhaltswert für Abminderungsfaktor FC von fest installierten Sonnenschutzvorrichtungen

Zuschlagswerte zur Bestimmung des Höchstwertes des Sonneneintragskennwertes