Schlitze
Schlitze in tragenden Wänden
Ohne Nachweise dürfen Schlitze und Aussparungen nur ausgeführt werden, wenn bestimmte Grenzwerte nach DIN 1053-1, Tabelle 10 eingehalten werden. Des Weiteren dürfen vertikale Schlitze und Aussparungen ebenfalls ohne Nachweis ausgeführt werden, wenn bezogen auf 1 m Wandlänge die Querschnittsschwächung < 6 % beträgt, die Wand nur zweiseitig (oben und unten) gehalten nachgewiesen wird, eine Restwanddicke nach DIN 1053-1, Tabelle 10, Spalte 8 und ein Mindestabstand von Öffnungen von mindestens der doppelten Schlitzbreite bzw. > 240 mm eingehalten wird.
Alle übrigen Schlitze und Aussparungen sind bei der Bemessung des Mauerwerks zu berücksichtigen.

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