Gebäudeklassen
Brandschutzforderungen - Brandschutznormen
Es gelten Bauordnung, Verwaltungsvorschriften, Sonderverordnungen, Richtlinien und Normen, die alle Anteil an den Brandschutzforderungen haben. Das folgende Bild erläutert in einem Überblick die Zusammenhänge und ihre gegenseitige Einflussnahme. Es ist deutlich erkennbar, wie viele und welche Vorschriften für ein Bauwerk zu berücksichtigen sind, um die jeweils maßgebende Brandschutzforderungen zu ermitteln.
Überblick über die bauaufsichtlichen Brandschutzvorschriften.
Die bauaufsichtlichen Brandschutzvorschriften nennen Begriffe wie feuerhemmend, feuerbeständig und in seltenen Fällen hochfeuerbeständig. Die bauaufsichtlichen Vorschriften unterscheiden weiter, ob Bauteile teilweise oder ganz aus nichtbrennbaren Baustoffen bestehen müssen.
Durch die europäische Harmonisierung in Verbindung mit dem Bauproduktengesetz und der Bauproduktenrichtlinie wurden die Landesbauordnungen um 1995 geändert. Die Verwendbarkeitsnachweise für Bauprodukte wurden neu definiert und zwar muss für ein Bauprodukt entweder
- ein allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis (ABP) oder
- eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (ABZ) oder
- eine Zustimmung im Einzelfall (Z.i.E.) vorgelegt werden oder
- für genormte Bauprodukte der Nachweis nach DIN 4102-4 geführt werden.
KS-Wände sind nach DIN 4102-4 und in allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen (ABZ) geregelt.