Erhöhter Schallschutz

Schallschutz

Erhöhter Schallschutz

Der "normale Schallschutz" nach DIN 4109 reicht in vielen Fällen nicht aus. Das Beiblatt 2 zu DIN 4109 gibt Empfehlungen und Hinweise für den "erhöhten Schallschutz", wie er für Komfort-Wohnungen üblich sein sollte.

Jedes Haus sollte - zumindest schalltechnisch - eine "Komfort-Wohnung" sein. Dabei muss guter Schallschutz nicht teuer sein. Hier kommt es auf die Masse an, denn je schwerer die Wand, desto höher der Schutz vor Lärm.

Anforderungen und Empfehlungen für Haustrennwände von Reihen- und Doppelhäusern.

Mit Kalksandstein-Konstruktionen ist nicht nur das Einhalten der Empfehlungen des Beiblattes 2 gewährleistet. Sogar das Einhalten eines Vorhaltemaßes von 5 dB ist mit KS-Konstruktionen möglich.

Schalldämm-Maße über 57 dB lassen sich nur mit zweischaligen Trennwänden herstellen, die durchgehend voneinander getrennt sind. Bei gemeinsamen Fundamenten (z.B. nicht unterkellerte Gebäude) sind Einbußen beim Schalldämm-Maß - durch die Flankenübertragung - von mindestens 5 dB zu erwarten.

Bei gemeinsamen Fundamenten reduziert sich das Schalldämm-Maß im untersten Geschoss um mindestens 5 dB.

Bei nicht unterkellerten Gebäuden sollten Wandkonstruktionen mit Rw> 72 dB gewählt werden. Die Erhöhung der Schalldämmung muss üblicherweise über die flächenbezogenen Masse und darf nicht durch Vergrößerung des Schalenraums erfolgen.

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