Feuchteschutz / Witterungsschutz
Feuchteschutz
Nach DIN 4108-3 kann auf einen dampfdiffusionstechnischen Nachweis bei zweischaligem Mauerwerk sowohl mit Wärmedämmung und Luftschicht als auch mit Kerndämmung verzichtet werden.
In Außenschalen dürfen glasierte Steine oder Steine mit Oberflächenbeschichtungen nur verwendet werden, wenn deren Frostwiderstandsfähigkeit unter erhöhten Beanspruchungen geprüft wurde, z.B. Kalksandsteine nach DIN V 106 als KS-Verblender (KS Vb).
Witterungsschutz
Feuchtigkeit, die durch Schlagregenbeanspruchung in die äußere Zone der Verblendschale eindringt, wird durch die Kapillarität des Baustoffes verteilt und bei trockenem Wetter durch Diffusionsvorgänge wieder an die Außenluft abgegeben. Zur Erhöhung der Schlagregensicherheit ist ggf. eine dampfdiffusionsoffene hydrophobierende Beschichtung auf die Verblendschale aufzubringen. Letztere wirkt gleichzeitig der örtlich vorhandenen Veralgungsgefahr entgegen - z.B. bei Standorten mit hohem Baumbestand.
Um ggf. hinter die Verblendschale gelangende Feuchtigkeit sicher aus der Konstruktion ableiten zu können, sind in der Verblendschale von zweischaligem Mauerwerk mit Luftschicht und mit Wärmedämmung jeweils oben und unten Lüftungs- bzw. Entwässerungsöffnungen vorzusehen. Die Lüftungsöffnungen sollen bezogen auf 20 m² Wandfläche - Fenster und Türen eingerechnet - eine Fläche von 7500 mm² aufweisen. Das gilt auch für Brüstungsbereiche von Außenschalen sowie für die Bereiche über Türen oder Fenstern.
Bei zweischaligen Außenwänden mit Kerndämmung sind Entwässerungsöffnungen in der Außenschale im Fußpunktbereich mit einer Fläche von mindestens 5000 mm² bezogen auf eine 20 m² große Wandfläche - Fenster und Türen eingerechnet - auszubilden.
Be- und Entlüftung, Entwässerung je 20 m² Wandfläche