Ausfachung
Größtwerte der Ausfachungsflächen gemäß DIN 1053-1.
Bei Ausfachungswänden von Fachwerk, Skelett- und Schottensystemen darf nach DIN 1053-1, Abschnitt 8.1.3.2, auf einen statischen Nachweis verzichtet werden, wenn
- die Wände vierseitig gehalten sind, z.B. durch Verzahnung, Versatz oder Anker,
- die Bedingungen nach DIN 1053-1, Tabelle 9 erfüllt sind und
- Normalmörtel mindestens der Mörtelgruppe IIa oder Dünnbettmörtel oder Leichtmörtel LM 36 verwendet wird.
Zulässige Wandabmessungen und -flächen für KS-Mauerwerk nach DIN 1053-1 sind für verschiedene Wanddicken und Seitenverhältnisse angegeben. Hierbei ist mit das Verhältnis der größeren zur kleineren Seite der Ausfachungsfläche bezeichnet.

Zulässige Größtwerte der Ausfachungsflächen [m²] von nicht tragenden Außenwänden ohne rechnerischen Nachweis (nach DIN 1053-1, Tabelle 9) mit
= größere Seite / kleinere Seite der Ausfachungsfläche.
Erhöhte Größtwerte von Ausfachungsflächen.
Die Größtwerte von Ausfachungsflächen nicht tragender KS-Außenwände dürfen nach Kirtschig unter folgenden Voraussetzungen erhöht werden:
- Verwendung von KS-Steinen der Höhe h = 23,8 oder 24,8 cm (Blocksteine, Hohlblocksteine, großformatige Plansteine);
- Verwendung von Normalmörtel der Mörtelgruppe III oder Dünnbettmörtel
Bei Verwendung der Mörtelgruppe III sind die KS-Steine vorzunässen. Unter diesen Voraussetzungen sind in einigen Fällen auch dreiseitig gehaltene Wände mit oberem freien Rand möglich.
Mit
' ist das Verhältnis der Wandhöhe h zur Wandlänge l bezeichnet.
Nach gutachtlichen Stellungnahmen von Kirtschig gelten die Werte in nachfolgender Tafel auch für KS XL-Mauerwerk mit einem Überbindemaß nach DIN 1053-1 von ü > 0,4 h. Bei kleineren Überbindemaßen (ü > 0,2 h bzw. ü > 0,25 h) und dreiseitiger Halterung (oberer Rand frei) sind die Werte der Tafel auf 50 % bzw. 60 % zu reduzieren. Bei vierseitiger Halterung und verringerten Überbindemaßen von ü > 0,2 h bzw. ü > 0,25 h sind die Werte der Tafel auf 60 % bzw. 70 % zu reduzieren. Es wird empfohlen, KS XL-Mauerwerk mit einem Überbindemaß von ü > 0,4 h herzustellen.

Zulässige Größtwerte der Ausfachungsflächen [m²] von nicht tragenden Außenwänden für Steinhöhen 23,8 oder 24,8 cm (KS-Blocksteine, KS-Hohlblocksteine, großformatige Plansteine) mit Normalmörtel der Mörtelgruppe III oder Dünnbettmörtel und für KS XL mit Dünnbettmörtel mit
' = Wandhöhe/Wandlänge der Ausfachungsfläche.